14. 03. 2004
STADLER: Innere Sicherheit: geltendes Recht anwenden
BERLIN. Zur Debatte über die innere Sicherheit, insbesondere zur Forderung des CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber und anderer Unionspolitiker, die Möglichkeiten der Ausweisung von Ausländern zu verschärfen, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:
Das Ausländergesetz lässt den Behörden schon jetzt den notwendigen Spielraum, wenn es notwendig ist, durch Ausweisungen von Ausländern Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Auch nach den fürchterlichen Bombenanschlägen in Spanien bleibt es dabei, dass Gesetzesänderungen nicht erforderlich sind. Es müssen nur die bestehenden Gesetze in der Praxis angewandt werden. Es gibt bei der inneren Sicherheit in Deutschland kein Gesetzgebungsdefizit, sondern allenfalls ein Vollzugsdefizit!
§ 45 Absatz 1 des Ausländergesetzes bestimmt schon jetzt:
"Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt."
§ 46 des Ausländergesetzes besagt ergänzend:
"Nach § 45 Absatz 1 kann insbesondere ausgewiesen werden, wer
1. die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht,...".
Diese Ausweisungsvorschriften sind klar und lassen die Forderungen der CDU/CSU nach Gesetzesänderungen als überflüssig erscheinen.
Hier wird von der Union eine ähnliche Debatte begonnen wie mit der gebetsmühenartigen Wiederholung ihrer Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Für die innere Sicherheit ist die Polizei und nicht die Bundeswehr zuständig. Wir müssen der Polizei eine optimale personelle, technische und finanzielle Ausstattung geben. Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen von Polizeibeamten, wie sie von Stoiber und Beckstein gerade in Bayern durchgesetzt werden, sind für die innere Sicherheit kontraproduktiv. Richtig ist es, Reibungsverluste in der Arbeit der verschiedenen Polizeien (BKA, BGS, Zollfahndung, Länderpolizeien) zu vermeiden.
Sofern die Polizei im Einzelfall zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit die Mithilfe der Bundeswehr benötigt, ist dies längst über Artikel 35 GG im Wege der Amtshilfe möglich.
Holger Schlienkamp - Telefon [030] 227-52378 -
[email protected]